Für Schweizer Unternehmen mit Geschäft in der EU

Zwanzig Zertifikate sind noch kein Nachweis.

Der EU AI Act verlangt von Unternehmen Massnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals. Seit dem 2. August 2026 gelten zusätzlich die Transparenzpflichten, für die Geldbussen vorgesehen sind. Beides kann auch ein Schweizer Unternehmen treffen, wenn es ein KI-System einsetzt und dessen Ergebnisse in der EU verwendet werden. Vorgeschrieben ist dabei weder ein Kurs noch ein Zertifikat, sondern dass Sie Massnahmen ergreifen. Wer im Prüffall etwas zeigen will, braucht Unterlagen, und die liefern wir fertig, zum Festpreis für das ganze Unternehmen. Ein Assistent füllt sie mit Ihren Angaben aus, ohne dass Ihre Daten Ihren Rechner verlassen.

Prüfen Sie zuerst mit dem Selbst-Check, ob Sie betroffen sind:

Zehn Fragen, rund zwei Minuten, kostenlos und ohne Registrierung. Sie wollen zuerst sehen, was Sie bekommen? Leseprobe ansehen, sechs Seiten, PDF.

Das Problem

Die Pflicht knüpft an die Nutzung an, nicht an Ihre Freigabe

In den meisten Betrieben wird längst mit KI gearbeitet. Mails entstehen mit ChatGPT, Offerten werden mit Claude überarbeitet, Auswertungen mit Copilot erstellt. Häufig weiss die Geschäftsleitung nichts davon.

Für die Pflicht spielt das keine Rolle. Auch wer KI nie freigegeben hat, ist erfasst, sofern ein Bezug zur EU besteht. Erfasst sind auch Freelancer und Dienstleister, die in Ihrem Auftrag arbeiten.

Ein zweiter Irrtum betrifft Onlinekurse. Ein Zertifikat belegt eine Teilnahme. Was Sie zusätzlich brauchen, ist die Regelung selbst: dass Ihr Betrieb die Nutzung geregelt hat, dass die Zuständigkeit bei einer benannten Person liegt und dass sich beides auf Papier nachvollziehen lässt. Eine Form dafür schreibt die Verordnung nicht vor. Genau diese Arbeit bleibt sonst an Ihnen hängen.

Wen es betrifft

Ohne Bezug zur EU gilt die Pflicht nicht

Sind Sie ausschliesslich in der Schweiz tätig, greift der EU AI Act nicht. Eine Schreinerei mit Kundschaft im eigenen Kanton muss nichts nachweisen, auch wenn im Büro täglich mit ChatGPT gearbeitet wird.

Drei Wege führen hinein.

01
Sie haben eine Niederlassung in der EU

Tochtergesellschaft, Filiale, Betriebsstätte oder Mitarbeitende, die dort wohnen und arbeiten.

02
Sie bieten in der EU etwas mit KI-Funktion an

Verkauf, Abo oder Bereitstellung an Kundschaft in der EU. Ihr Sitz in der Schweiz ändert daran nichts.

03
Ihre Arbeitsergebnisse landen in der EU

Das ist der Punkt, den fast alle übersehen. Schon eine mit ChatGPT formulierte Offerte an einen deutschen Kunden kann darunter fallen. Ebenso Berichte, Auswertungen oder Marketingtexte, die dort ankommen, auch über einen Händler. Dafür braucht es weder Niederlassung noch ein KI-Produkt. Wie weit dieser Anknüpfungspunkt reicht, ist juristisch nicht abschliessend geklärt, und genau darum dokumentieren vorsichtige Betriebe lieber.

Viele Betriebe halten sich für rein schweizerisch und beliefern trotzdem Kundschaft in Deutschland oder Österreich. Der Selbst-Check klärt das in zwei Minuten, und er sagt Ihnen auch, wenn Sie nicht betroffen sind.

Prüfen Sie zuerst mit dem Selbst-Check, ob Sie betroffen sind:

Selbst-Check starten
Der Inhalt

Was im Dossier enthalten ist

01
Betroffenheits-Analyse und KI-Inventar

Schriftliche Einordnung Ihres Unternehmens samt Verzeichnis der eingesetzten Werkzeuge. Der Ausgangspunkt jeder Prüfung.

02
KI-Nutzungsrichtlinie

Konfigurierbares Dokument, abgestimmt auf Schweizer Verhältnisse und das revidierte Datenschutzgesetz.

03
Rollenmatrix mit Lernpfaden

Geschäftsleitung, Fachbereiche und externe Dienstleister getrennt, je mit dem erforderlichen Kenntnisstand.

04
Schulungsnachweis-Formulare

Pro Person, mit Datum, Inhalt, Rolle und Unterschriftsfeld. Der Beleg, dass die Massnahme stattgefunden hat.

05
Verantwortlichkeitszuweisung

Schriftliche Zuweisung an eine benannte Person im Unternehmen, unterschriftsreif.

06
Massnahmen- und Auffrischungsplan

Was wann getan wurde und was als Nächstes ansteht. Die laufende Spur, die eine Massnahmenpflicht verlangt.

07
Schulungs-Foliensatz

Ein Foliensatz für die interne Besprechung, rund 30 Minuten, mit der Checkliste, was danach zu dokumentieren ist. Keine externen Kurskosten, keine Reisezeit.

08
Kennzeichnung und redaktionelle Freigabe

Für die Transparenzpflichten nach Artikel 50, in Kraft seit dem 2. August 2026 und mit Geldbussen bewehrt. Vorlagen, mit denen Sie festhalten, welche veröffentlichten Inhalte mit KI erstellt wurden und wer sie geprüft und freigegeben hat.

09
Der Assistent

Eine Datei, die Sie im Browser öffnen. Sie führt Sie durch die Fragen, erzeugt daraus alle Dokumente fertig ausgefüllt und lässt weg, was auf Sie nicht zutrifft. Ohne Installation, ohne Konto, Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Rechner.

10
Ein ausgefülltes Musterdossier

Ein erfundener Metallbaubetrieb mit 34 Mitarbeitenden, alle elf Dokumente vollständig ausgefüllt, 72 Seiten. Damit sehen Sie vor dem ersten eigenen Feld, wie das fertige Ergebnis aussieht.

11
Ein Update inklusive

Ändert sich die Rechtslage innert zwölf Monaten nach Lieferung in wesentlicher Weise, erhalten Sie die überarbeitete Fassung ohne Zusatzkosten. Was als wesentlich gilt, steht in Ziffer 12 der AGB.

Der Preis

Fester Preis pro Unternehmen, nie pro Person

Bis 9 Mitarbeitende
CHF 290

Das vollständige Dossier: alle acht Dokumente, der Foliensatz, der Assistent, das Musterdossier und das Update.

Ab 50 Mitarbeitende
CHF 1'290

Das vollständige Dossier: alle acht Dokumente, der Foliensatz, der Assistent, das Musterdossier und das Update.

Vorher ansehenLeseprobe, sechs Seiten
Abrechnungeinmalig pro Unternehmen, nicht pro Person
Lieferung30. September 2026
FormatWord, PowerPoint und PDF, dazu der Assistent
ZahlungRechnung erst bei Lieferung, dann 30 Tage netto
Rücktrittbis zur Lieferung kostenlos
Mehrwertsteuerkeine, nicht MWST-pflichtig

Jede Stufe enthält dasselbe. Es gibt keine abgespeckte Fassung und keine Zusatzpakete. Was sich unterscheidet, ist allein der Preis der Lizenz für Ihr Unternehmen, so wie Sie es von Software kennen. Ein Betrieb mit vier Leuten zahlt weniger als einer mit achtzig, obwohl beide dieselben Dateien erhalten.

Ein Festpreis pro Unternehmen statt einer Abrechnung pro Person oder pro Tag. Und ein Preis, der auf dieser Seite steht, statt einer Offerte auf Anfrage.

Grenzen

Wofür dieses Dossier nicht gemacht ist

Setzen Sie KI in sensiblen Bereichen ein? Personalauswahl, Kreditwürdigkeit, Bildung und Prüfungen, kritische Infrastruktur oder biometrische Erkennung fallen unter deutlich strengere Anforderungen als die Kompetenzpflicht. Dafür reicht dieses Dossier nicht aus. Holen Sie in diesem Fall juristische Beratung ein. Wir verkaufen Ihnen nichts, das Ihr Problem nicht löst.

Das Dossier besteht aus Dokumentenvorlagen und Struktur. Es ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Streitfall keine anwaltliche Einschätzung.

Was wir liefern

  • Fertige, bearbeitbare Vorlagen für alle acht Dokumente, dazu den Assistenten
  • Ein vollständig ausgefülltes Musterdossier als Orientierung
  • Eine Struktur, die sich an den Anforderungen der Verordnung orientiert
  • Ein Update, wenn sich die Rechtslage innert zwölf Monaten wesentlich ändert

Was Sie tun müssen

  • Die Vorlagen prüfen und dort anpassen, wo der Assistent nichts wissen kann
  • Die Richtlinie verabschieden, verteilen und die Schulung durchführen
  • Die Nachweise ausfüllen, unterzeichnen und aufbewahren
  • Im Zweifel juristisch prüfen lassen, ob das für Ihren Fall genügt

Die Verantwortung für die Einhaltung der auf Sie anwendbaren Vorschriften bleibt bei Ihrem Unternehmen. Wir kennen Ihre Verhältnisse nicht, prüfen keinen Einzelfall und sichern kein bestimmtes Ergebnis einer behördlichen Kontrolle zu. Die vollständigen Bedingungen dazu stehen in den AGB.

Vorbestellen

Verbindlich vorbestellen, zahlen bei Lieferung

Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, das Dossier am 30. September 2026 und die Rechnung zusammen mit der Lieferung. Bis dahin können Sie jederzeit formlos zurücktreten, ohne Kosten. Sehen Sie vorher die Leseprobe an, dort stehen vier echte Seiten aus dem Dossier und die vollständige Liste, was Sie erhalten. Bis zur Lieferung kostet Sie ein Rückzieher nichts, eine kurze E-Mail genügt. Mit der Lieferung wird der Kauf verbindlich: Sie erhalten Dateien, und die lassen sich nicht zurückgeben.

Lieber per E-Mail bestellen? kontakt@ki-nachweis.ch