Der EU AI Act verlangt von Unternehmen Massnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals. Seit dem 2. August 2026 gelten zusätzlich die Transparenzpflichten, für die Geldbussen vorgesehen sind. Beides kann auch ein Schweizer Unternehmen treffen, wenn es ein KI-System einsetzt und dessen Ergebnisse in der EU verwendet werden. Vorgeschrieben ist dabei weder ein Kurs noch ein Zertifikat, sondern dass Sie Massnahmen ergreifen. Wer im Prüffall etwas zeigen will, braucht Unterlagen, und die liefern wir fertig, zum Festpreis für das ganze Unternehmen. Ein Assistent füllt sie mit Ihren Angaben aus, ohne dass Ihre Daten Ihren Rechner verlassen.
Prüfen Sie zuerst mit dem Selbst-Check, ob Sie betroffen sind:
Zehn Fragen, rund zwei Minuten, kostenlos und ohne Registrierung. Sie wollen zuerst sehen, was Sie bekommen? Leseprobe ansehen, sechs Seiten, PDF.
In den meisten Betrieben wird längst mit KI gearbeitet. Mails entstehen mit ChatGPT, Offerten werden mit Claude überarbeitet, Auswertungen mit Copilot erstellt. Häufig weiss die Geschäftsleitung nichts davon.
Für die Pflicht spielt das keine Rolle. Auch wer KI nie freigegeben hat, ist erfasst, sofern ein Bezug zur EU besteht. Erfasst sind auch Freelancer und Dienstleister, die in Ihrem Auftrag arbeiten.
Ein zweiter Irrtum betrifft Onlinekurse. Ein Zertifikat belegt eine Teilnahme. Was Sie zusätzlich brauchen, ist die Regelung selbst: dass Ihr Betrieb die Nutzung geregelt hat, dass die Zuständigkeit bei einer benannten Person liegt und dass sich beides auf Papier nachvollziehen lässt. Eine Form dafür schreibt die Verordnung nicht vor. Genau diese Arbeit bleibt sonst an Ihnen hängen.
Sind Sie ausschliesslich in der Schweiz tätig, greift der EU AI Act nicht. Eine Schreinerei mit Kundschaft im eigenen Kanton muss nichts nachweisen, auch wenn im Büro täglich mit ChatGPT gearbeitet wird.
Drei Wege führen hinein.
Tochtergesellschaft, Filiale, Betriebsstätte oder Mitarbeitende, die dort wohnen und arbeiten.
Verkauf, Abo oder Bereitstellung an Kundschaft in der EU. Ihr Sitz in der Schweiz ändert daran nichts.
Das ist der Punkt, den fast alle übersehen. Schon eine mit ChatGPT formulierte Offerte an einen deutschen Kunden kann darunter fallen. Ebenso Berichte, Auswertungen oder Marketingtexte, die dort ankommen, auch über einen Händler. Dafür braucht es weder Niederlassung noch ein KI-Produkt. Wie weit dieser Anknüpfungspunkt reicht, ist juristisch nicht abschliessend geklärt, und genau darum dokumentieren vorsichtige Betriebe lieber.
Viele Betriebe halten sich für rein schweizerisch und beliefern trotzdem Kundschaft in Deutschland oder Österreich. Der Selbst-Check klärt das in zwei Minuten, und er sagt Ihnen auch, wenn Sie nicht betroffen sind.
Prüfen Sie zuerst mit dem Selbst-Check, ob Sie betroffen sind:
Selbst-Check startenSchriftliche Einordnung Ihres Unternehmens samt Verzeichnis der eingesetzten Werkzeuge. Der Ausgangspunkt jeder Prüfung.
Konfigurierbares Dokument, abgestimmt auf Schweizer Verhältnisse und das revidierte Datenschutzgesetz.
Geschäftsleitung, Fachbereiche und externe Dienstleister getrennt, je mit dem erforderlichen Kenntnisstand.
Pro Person, mit Datum, Inhalt, Rolle und Unterschriftsfeld. Der Beleg, dass die Massnahme stattgefunden hat.
Schriftliche Zuweisung an eine benannte Person im Unternehmen, unterschriftsreif.
Was wann getan wurde und was als Nächstes ansteht. Die laufende Spur, die eine Massnahmenpflicht verlangt.
Ein Foliensatz für die interne Besprechung, rund 30 Minuten, mit der Checkliste, was danach zu dokumentieren ist. Keine externen Kurskosten, keine Reisezeit.
Für die Transparenzpflichten nach Artikel 50, in Kraft seit dem 2. August 2026 und mit Geldbussen bewehrt. Vorlagen, mit denen Sie festhalten, welche veröffentlichten Inhalte mit KI erstellt wurden und wer sie geprüft und freigegeben hat.
Eine Datei, die Sie im Browser öffnen. Sie führt Sie durch die Fragen, erzeugt daraus alle Dokumente fertig ausgefüllt und lässt weg, was auf Sie nicht zutrifft. Ohne Installation, ohne Konto, Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Rechner.
Ändert sich die Rechtslage innert zwölf Monaten nach Lieferung in wesentlicher Weise, erhalten Sie die überarbeitete Fassung ohne Zusatzkosten. Was als wesentlich gilt, steht in Ziffer 12 der AGB.
Alle acht Dokumente des Dossiers, dazu der Assistent und das Update.
Zusätzlich: erweiterte Rollenmatrix mit getrennten Lernpfaden je Abteilung sowie Nachweisformulare für externe Dienstleister.
Zusätzlich: Richtlinie für mehrere Standorte, Schulungsplan über Abteilungen, Vorlagen für interne Ankündigung, Selbstprüfbogen, Meldeweg bei Verstössen und eine Vertragsklausel für externe Dienstleister.
Die Pflicht selbst gilt unabhängig von der Unternehmensgrösse. Die Stufen richten sich nach dem, was Sie brauchen: ein Betrieb mit 150 Mitarbeitenden braucht Standortfassungen, Abteilungspläne und Vertragsklauseln, die ein Fünfpersonenbetrieb nie öffnet.
Ein Festpreis pro Unternehmen statt einer Abrechnung pro Person oder pro Tag. Und ein Preis, der auf dieser Seite steht, statt einer Offerte auf Anfrage.
Setzen Sie KI in sensiblen Bereichen ein? Personalauswahl, Kreditwürdigkeit, Bildung und Prüfungen, kritische Infrastruktur oder biometrische Erkennung fallen unter deutlich strengere Anforderungen als die Kompetenzpflicht. Dafür reicht dieses Dossier nicht aus. Holen Sie in diesem Fall juristische Beratung ein. Wir verkaufen Ihnen nichts, das Ihr Problem nicht löst.
Das Dossier besteht aus Dokumentenvorlagen und Struktur. Es ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Streitfall keine anwaltliche Einschätzung.
Die Verantwortung für die Einhaltung der auf Sie anwendbaren Vorschriften bleibt bei Ihrem Unternehmen. Wir kennen Ihre Verhältnisse nicht, prüfen keinen Einzelfall und sichern kein bestimmtes Ergebnis einer behördlichen Kontrolle zu. Die vollständigen Bedingungen dazu stehen in den AGB.
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, das Dossier am 30. September 2026 und die Rechnung zusammen mit der Lieferung. Bis dahin können Sie jederzeit formlos zurücktreten, ohne Kosten. Sehen Sie vorher die Leseprobe an, dort stehen vier echte Seiten aus dem Dossier und die vollständige Liste, was Sie erhalten. Bis zur Lieferung kostet Sie ein Rückzieher nichts, eine kurze E-Mail genügt. Mit der Lieferung wird der Kauf verbindlich: Sie erhalten Dateien, und die lassen sich nicht zurückgeben. Fragen zum Inhalt beantworten wir Ihnen vorher, jederzeit und ohne Umschweife.